Willkommen

Till Kugler ist

Von der Industrie- und Handelskammer (IHK Nürnberg für Mittelfranken)
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhaltung

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ sagt ein bekanntes Sprichwort.

Entsprechend häufig kommt es zu Meinungsdifferenzen zwischen den Vertragspartnern. Sei es durch Ausführungsmängel, Fehlplanung oder die Vertragsgestaltung.

Eine dritte Meinung aus dem neutralen Blickwinkel eines Sachverständigen führt häufig zu einer schnellen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

Kann trotz aller Bemühungen der Streit nicht beigelegt werden, so ist mit unseren professionellen und fachlich versierten Gutachten die Basis für einen erfolgreichen Rechtsstreit gelegt.

Till Kugler
  • Privatgutachten und Gerichtsgutachten – was ist hier der Unterschied?

    Gerichtsgutachten werden im Rahmen eines Rechtsstreits direkt vom Gericht an den Sachverständigen vergeben. Der Sachverständige soll für den nicht fachkundigen Richter-/in, den strittigen Sachverhalt der Parteien analysieren und bewerten. Das Ergebnis des erstellten Gutachtens dient dem Gericht als Entscheidungshilfe. Alle anderen Gutachten sind Privatgutachten! Diese können je nach Auftraggeber verschiedene Gründe und Zielsetzungen haben. Im Mittelpunkt eines jeden Gutachtens stehen die zu beantwortenden „Beweisfragen“. Also eine konkrete Fragestellung welche es zu beantworten gilt.

  • Sachverständiger und Gutachter – gibt es einen Unterschied?

    Es gibt keinen wirklichen Unterschied. Die Begriffe sind leider nicht geschützt. Anders verhält sich dies beim „öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen“ und beim personenzertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO / IEC 17024). Diese Bezeichnungen sind geschützt. Die Sachverständigen haben einen Anerkennungsprozess durchlaufen und wurden auf Ihre private und fachliche Eignung geprüft.

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