Claimmanagement

Wir kümmern uns um Ihr Claimmanagement!

„Claim Management hat zum Ziel, Abweichungen vom vertraglich Vereinbarten zu erkennen und Ansprüche daraus geltend zu machen und durchzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen […] Vorgaben geplant, Sachverhalte erfasst und ausgewertet und Ansprüche daraus angemeldet, aufbereitet, geltend gemacht und ihre Durchsetzung verfolgt werden.“

Oberndorfer, 2010, S. 22; ähnlich Elwert/Flassak, 2010, S. 9

Claimmanagement befasst sich demzufolge mit der systematischen Dokumentation, Aufarbeitung und Verfolgung von Vertragsabweichungen. Es geht also um das Geld Ihres Unternehmens!

Wenn das vereinbarte Bau-Soll vom Bau-Ist abweicht, können durch die Ausführungsfirma Mehrkosten, Schadenersatzforderungen, Neupreisberechnungen geltend gemacht werden. Die konsequente Verfolgung dieser Ansprüche sichert den wirtschaftlichen Erfolg der
Baustelle.

Übliche Beispiele aus der täglichen Praxis

  • Mehrkostenforderungen bei Bauablaufstörungen
  • Anpassung der Einheitspreise bei Massenänderung (Massengleitklausel)
  • Geltendmachung von entfallenen AGK / BGK / WUG
  • Forderung und Verfolgung von Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung des AG
  • Abrechnung nach Vertragskündigung oder Teilkündigung der Leistung
  • Nachtragsbegründung dem „Grunde nach“ und der „Höhe nach“
  • Preisanpassung bei Bauverzug (Lohn- / Materialgleitklausel)

Was ist Anti-Claimmanagement?

Claimmanagement muss seitens der Unternehmen mit Bedacht eingesetzt werden!

Nur allzu häufig werden die Auftraggeber mit fadenscheinigen, schlecht begründeten und kaum nachvollziehbaren Mehrkostenforderungen bombardiert.

Die Abwehr von unberechtigten Forderungen, sowie die Prüfung und Anpassung der Vergütungshöhe bezeichnet man als Anti-Claimmangement.

Anti-Claimmanagement soll also dem Claimmanagment entgegenwirken.

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